EKG (in Ruhe)

Das EKG (Elektrokardiogramm) ist das einfachste und bekannteste Untersuchungsverfahren zur Überprüfung der Herzfunktion. Hierbei werden am Oberkörper, sowie an Armen und Beinen an definierten Punkten Elektroden angebracht und die elektrischen Ströme der einzelnen Herzaktionen aufgezeichnet.

Das Ruhe-EKG liefert umfangreiche Informationen zu Rhythmus und Frequenz des Herzens aber auch zu akuten oder chronischen Erkrankungen des Herzmuskels oder Herzbeutels.


Belastungs-EKG (Fahrradergometrie)

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Herzens kann durch eine Ergometrie erfolgen. Wir führen diese am häufigsten als Fahrrad-Ergometrie durch. Während der Untersuchung wird in einem gleichmäßigen Rhythmus auf dem Fahrrad getreten und dabei die Belastung in regelmäßigen Abständen gesteigert. Wie bei einem Ruhe-EKG werden am Oberkörper an definierten Punkten Elektroden angebracht und die elektrischen Ströme der Herzaktionen aufgezeichnet. Zusätzlich wird der Blutdruck am Oberarm gemessen.

Eine Ergometrie wird durchgeführt, um die individuelle Belastbarkeit des Patienten/ der Patientin zu bestimmen, Hinweise auf eine Durchblutungsstörung des Herzmuskels zu erhalten sowie Herzrhythmusstörungen unter körperlicher Belastung zu erkennen.


Langzeit-EKG-Aufzeichnung („Holter“)

Ein Langzeit-EKG dient der Aufzeichnung der Herzaktionen über einen längeren Zeitraum. Im Regelfall wird dem Patienten/ der Patientin das Gerät für 18 – 24 Stunden angelegt. Für spezielle Fragestellungen erfolgen z.T. längere Messungen über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen.

Über am Brustkorb angebrachte Klebeelektroden wird ein EKG abgeleitet und in einem Aufnahme-Rekorder gespeichert. Das Speichergerät (Größe ca. 10 x 12 cm) wird entweder an einem dehnbaren Gürtel um den Bauch oder in einem Brustbeutel getragen. Ziel der Untersuchung ist die Beurteilung der Herzfrequenz unter Ruhe- und Alltagsbedingungen (einschließlich Ruhe- und Belastungsphasen), um dadurch Rhythmusstörungen zu erfassen bzw. abzuklären. Zur Unterstützung der Auswertung wird der Patient/ die Patientin angehalten, ein Protokoll über evtl. Beschwerden, Phasen körperlicher Aktivität und Ruhe sowie die Medikamenteneinnahme während der Aufzeichnung zu führen.


Selbstständige EKG-Aufzeichnung

Es kommt vor, dass ein Patient selten und nur kurzfristig Herzrhythmusstörungen verspürt, so dass eine Aufzeichnung im EKG bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus oft nicht gelingt. Eine Lösung könnte eine selbstständige Registrierung eines vereinfachten, aber aussagekräftigen EKGs sein, das zur Einordnung der Herzrhythmusstörung meist ausreicht. Auf dem Markt sind verschiedene Geräte zu finden, die sehr einfach zu bedienen sind und eine gute Aufzeichnungsqualität bieten. Allerdings werden die Kosten für solche Geräte von den Krankenkassen nicht getragen. Wir beraten Sie gerne.

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